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AutorenbildHorst Eisterer

Schreiben an Baudirektor Martin Neukom vom 17.05.2021

Aktualisiert: 6. Feb. 2022

Betrifft


1. Rechtliche Beurteilung der Überverdichtung durch den Rechtsdienst des Kantons Zürich

2. Ersatzneubauten mit Hochhaus am Irchel (Neubeurteilung)

Sehr geehrter Herr Regierungsrat Neukom

Vielleicht erinnern Sie sich: wir korrespondierten schon vor Ihrer Wahl zum Baudirektor wegen des Hochhauses am Irchel und kurz nach Ihrer Wahl über die neue Beschattungsverordnung. Wegen der hohen Zustimmung im Vernehmlassungsverfahren hatten Sie wenig Spielraum, diese zu verhindern. Das haben wir gut verstanden.


Wir gestatten uns, zwei uns brennende Problem anzusprechen und bitte Sie um Ihre Hilfe:

1. Überverdichtung durch Hochhäuser

Weil nach §285 des PBG alle Hochhäuser der Bewilligung des Kantons bedürfen, gelangen wir mit dem Ersuchen an Sie, durch den Rechtsdienst des Kantons prüfen zu lassen, wie gross bei der Anwendung von Gestaltungsplänen und Arealbebauungen nach §284 PBG der Spielraum für die Verdichtung nach oben sein darf. Zudem sollen von Ihrer Seite die Kriterien genannt werden, nach welchen «Hochhäuser ortsbaulich einen Gewinn bringen und durch die Art und Zweckbestimmung des Gebäudes bedingt sind».


a. Das Baudepartement der Stadt Zürich, welches dem Stadtrat Herrn André Odermatt unterstellt ist, ermuntert - nach Rücksprache mit dem Baukollegium - private Bauträger, im Rahmen von Gestaltungsplänen die Ausnützung weit über die in der Bau- und Zonenordnung festgelegten Höchstwerte zu überschreiten.

Ein krasses Beispiel ist das Heinrichstrasse-Areal, bei welchem nach der BZO eine Ausnützung von höchstens 230% zugelassen wäre, aber 450% vorgesehen ist. (Das Projekt der Architekten liegt uns vor.)


Wir geben auch zu bedenken, dass solche für die Stadt Zürich extreme Dichten zu Freiflächen pro Kopf führen, die weit unter den 8 Quadratmetern liegen, die kürzlich im Gemeinderat als zu klein diskutiert wurden. Es gilt auch zu beachten, dass der Stadtkreis 5 schon jetzt zu den dichtesten Gebieten der Stadt gehört und dieses Projekt aus unserer Sicht ein sozial unerwünschtes Crowding zur Folge hätte und die Nachbarschaft unzumutbar belasten würde..


b. Ein weiteres Beispiel ist das Projekt ENSEMBLE im Zusammenhang mit dem neuen Fussballstadion. Wir schätzen die effektive Dichte etwa mit 590% ein. Dieser hohe Wert ergibt sich, weil wir der Meinung sind, das Fussballstadion sei für die Berechnung der Dichte keine anrechenbare Landfläche, weil sie für die Bewohnerschaft der beiden Hochhäuser nicht zugänglich und nutzbar ist. Wie wird die Zulässigkeit dieser Berechnungspraxis durch Ihre Rechtsexperten beurteilt?


c. Zur Rechtsgleichheit: Die durch uns hier angeforderte juristische Überprüfung des Verdichtungsspielraumes müsste nach unserer Meinung auch mit Rücksicht auf die stärker benachteiligte und belastete Nachbarschaft geschehen, auch hinsichtlich des Aspektes der Rechtsgleichheit, wie besonders im Fall des Heinrichstrasse-Areales.


d. Zur Standortfrage von Hochhäusern:

Nach §284 des Baugesetzes «müssen Hochhäuser ortsbaulich einen Gewinn bringen und durch die Art und Zweckbestimmung des Gebäudes bedingt sein».


Wir leiten daraus ab, dass für den Standort von Hochhäusern, die immer stark ins Ortsbild eingreifen, eine ortsbauliche Begründung erforderlich ist.


Stadtmorphologisch müssten Hochhäuser, wenn sie überhaupt und trotz ihrer nachgewiesenen Nachteile, in Betracht gezogen werden, die Stadtstruktur klären helfen und sinnvoll gesetzte Merkpunkte sein. (Im Übrigen kommen die dichtesten und schönsten Städte Europas gut ohne Hochhäuser zurecht, wie Venedig, Barcelona oder Paris, welches in der Kernstadt viermal dichter als Zürich ist.)


In Wirklichkeit stehen in Zürich Hochhäuser willkürlich und wie in einem Stoppelfeld herum, dort wo sich zufällig ein Areal dazu anbot. Das widerspricht nach unserer Auffassung deutlich dem Ziel des Hochhausartikels PBG 284. Warum nahm der Kanton seine diesbezügliche Verantwortung nicht wahr und lässt diesen rechtswidrigen Wildwuchs fortgesetzt zu?


e. Zur Zweckbestimmung von Hochhäusern

Eine weitere Frage, die unseres Erachtens durch den kantonalen Rechtsdienst zu klären ist: «Hochhäuser müssen durch die Art und Zweckbestimmung des Gebäudes bedingt sein». Trifft dies auf Wohnhochhäuser zu, welche das Amt für Städtebau bei fast allen Wohnüberbauungen durch Vorgaben bei Ausschreibungen fördert? (Letzi, Thurgauerstrasse, Depot Hard, Ensemble, ...).


Dies geschieht insbesondere durch Dichtevorgaben, die nach §284.3 weit «grösser als bei einer gewöhnlichen Überbauung sind«. Das Baudepartement erzwingt dementsprechend durch seine Vorgaben Hochhäuser.


Letztlich stellt sich die Frage, ob die von der Stadt intensiv geförderten Hochhausprojekte in Wohnsiedlungen zum Erzielen extremer Dichte zulässig sind. Dadurch werden die im Bau- und Zonenplan festgelegten Maximalwerte um fast 100% (450% Heinrich-Areal) und weit mehr (590% Ensemble) überschritten.


Widerspricht diese Praxis nicht dem Sinn des PBG und der Zweckbestimmung des Bau- und Zonenplanes?


f. Letztlich stellt sich auch die Frage, ob bei einer restriktiven Auslegung der Umweltschutzgesetze Hochhäuser überhaupt noch gebaut werden dürften, weil sie über alle Phasen - Planung, Erstellung, Betrieb, Unterhalt, Renovation, Rückbau - die Umwelt in weit höherem Masse belasten als normale Gebäude. Genau das wäre unbedingt zu vermeiden, weil Hochhäuser neben der guten Aussicht und der mit der Geschosszahl steigenden Rendite nachweislich fast nur Nachteile haben, insbesondere sind sie für preisgünstigen, sozial engagierten und ökologischen Wohnungsbau ungeeignet.


g. Die Bürgerschaft wird in den Abstimmungsbroschüren durch Behauptungen und Weglassungen irregeführt, z.B. die Projekte seien umweltfreundlich. Im Falle der «Thurgauerstrasse» war statt von 5 nur von 3 Hochhäusern die Rede. Bei »Ensemble« wurde verschwiegen, dass im Sockelbau ein Schulhaus geplant ist. Computerdarstellungen stellen die städtebaulichen Eingriffe derart verharmlosend dar, dass nachträglich Korrekturen vorgenommen werden mussten. (Die Hochhäuser verschwinden schon fast im hintergründigen Blau des Himmels.)


2. Hochhaus am IRCHEL. Universität Zürich

Auf Grund der nachstehenden Argumente und neuer Erkenntnisse über die verheerenden Auswirkungen des Klimawandels und der Biodiversität auf unsere Umwelt, die Gesellschaft und auf die einzelnen Menschen ist das Hochhausprojekt am Irchel neu zu überprüfen und zu beurteilen. Dieses Projekt muss umfassender und gründlicher, als bisher geschehen, und nach wissenschaftlichen Kriterien geprüft werden.

a. Das geplante Hochhaus am Irchel hätte den Rückbau resp. Abbruch des Mensagebäudes des hochverdienten Architekten Jakob Schilling zur Folge. Diese Mensa ist ein sorgfältig gestalteter Betonbau, dessen Erstellung sehr viel Energie benötigte und mit einem enormen Ausstoss von CO2 verbunden war. Man spricht heute von gebundenem CO2. Wenn wir den begründeten Forderungen aller für unsere Umwelt engagierten Institutionen nachkommen wollen, wie zum Beispiel Architecture for Future (A4F), muss der Neubau und insbesondere der Ersatzneubau die Ausnahme sein und die Erhaltung bestehender Bausubstanz zum Kernthema des Bauens werden. Dies schon deshalb, weil die Bauwirtschaft mit über 40% am gesamten CO2-Ausstoss beteiligt ist. Umbau, Anbau, Aufstockung und Zwischenbau müssen unsere Mittel werden, unsere Raumansprüche zu befriedigen. Inzwischen ist bekannt, dass allein die graue Energie zur Erstellung von Gebäuden, insbesondere von Hochhäusern, grösser ist als der Betrieb von Gebäuden während ihrer Nutzungsphase.


b. Die Zerstörung des räumlich wie formal aussergewöhnlich wertvollen Mensagebäudes und kulturellen Denkmals in hochwertiger Architektur ist zu vermeiden. Allein dieses Argument spricht sehr für die Erhaltung der Mensa und gegen den Rück- und Ersatzbau.


c. Ein Hochhaus würde bestimmt etwas an Grünfläche schonen. Es ist Ihnen aber sicher auch bekannt, dass Geschosshäufung ab 5 Geschossen wenig zum Freiflächengewinn beiträgt, weil dieser mit jedem weiteren Geschoss überproportional abnimmt. Deshalb muss der Freiflächengewinn durch das Hochhaus unbedingt berechnet werden. Der Vorteil des Grünflächengewinns muss in einer fairen Beurteilung gegen die hier vorgebrachten Argumente (Landschaftsschutz, Denkmalschutz, Klima- Umweltschutz, humanwissenschaftliche Kriterien) abgewogen werden.


d. Der Bau von Hochhäusern ist pro Raumeinheit wesentlich teurer, benötigt mehr Infrastrukturflächen pro BenutzerIn und die aufwändigen Beton- und Stahlkonstruktionen belasten die Biosphäre (Klimaschutz, Biodiversität) in weit höherem Masse als 4- bis 6- geschossiger Flachbau. (Dasselbe gilt auch für die Umweltbelastung durch Holzbauweise, wie Herr Prof. Schwehr bestätigt, der das Hochhaussystem MODUL17 entwickelte.)


e. Nicht zuletzt weisen wir auf das weitere Argument hin, dass der Irchel als schützenswerte und sensible Landschaft gilt und Hochhäuser in den städtischen Hochhausrichtlinien in diesem Gebiet ausdrücklich verboten sind. (Herr Stadtrat Odermatt brachte am 19.3.2021 allein die Schonung der Grünfläche als Argument für das «Einknicken» der Stadt zu Gunsten des Hochhauses vor.)


Zum Schluss:


Anlässlich dieses Gespräches mit Herrn Stadtrat Odermatt und der Direktorin des Amtes für Städtebau, Frau Kathrin Gügler und uns (asaz-Delegation) konnten wir keinerlei Einsicht in die Notwendigkeit einer Bauwende erkennen. Dies ist zudem durch die zahlreichen aktuellen Hochhausvorlagen belegt, aber auch durch diverse, selbst verantwortete oder geförderte Ersatzbauvorhaben.

Mit Ihnen, sehr geehrter Herr Regierungsrat Neukom, haben wir einen umweltbewussten und aufgeklärten Baudirektor im Kanton Zürich, welcher nicht wie die Stadtregierung städtebauliche Konzepte der Sechzigerjahre verteidigt sowie Siedlungen und Bauwerke abreissen lässt, als gäbe es die Notlage mit der Biodiversität und dem Klimawandel nicht. Deshalb ist uns Ihre Stellungnahme sehr wichtig.

Insbesondere interessiert uns, wie Ihr Rechtsdienst zu den von uns beschriebenen Problemen steht.

Wir wären zudem sehr geehrt, wenn wir gelegentlich bei Ihnen vorsprechen dürften.

Mit freundlichen Grüssen, Horst Eisterer Mitglied der Arbeitsgruppe Städtebau + Architektur Zürich (asaz)


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